Testpflicht oder nicht?  [26.05.21]

Für ABWL 2-Prüfung am Freitag (28.5.) vorsorglich Selbsttest mitbringen!

Ab Donnerstag, 27.5., gilt in Stuttgart die erste Öffnungsstufe laut aktueller Corona-Verordnung. Wahrscheinlich bedeutet dies keine Testpflicht für Präsenzveranstaltungen wie Prüfungen, doch endgültig bestätigt ist das noch nicht durch das zuständige Sozialministerium.

Es könnte im ungünstigsten Fall sein, dass sehr kurzfristig vor der ABWL 2-Prüfung am 28. Mai klar wird, dass Zugang zur Prüfung nur erhält, wer einen negativen Test, eine vollständige Impfung oder eine überstandene Corona-Infektion nachweisen kann.

Alle Studierenden, die an der ABWL 2-Prüfung am Freitag, den 28.5., teilnehmen, bitten wir daher

  • entweder vorsorglich maximal 24 Stunden zuvor an einem Bürgertest teilzunehmen
  • oder in der Zeit selber einen Selbsttest durchzuführen und dies auf diesem Formular von einer anderen Person bestätigen zu lassen.

Diese Vorgehensweise ist leider aufgrund der sich erst kurzfristig klärenden Rechtslage notwendig. Sollte Testpflicht bestehen, werden auch einige Selbsttests vor Ort ergänzend zur Verfügung gestellt, doch aus zeitlichen und logistischen Gründen sollten möglichst viele von Ihnen den Test eigenverantwortlich durchführen und den Nachweis mitbringen. Es ist sonst nicht möglich, mit den Prüfungen rechtzeitig und geordnet zu beginnen.

Die Uni bittet um Verständnis für diese pragmatische Lösung des Problems.

 

 

 

 


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