Hinweise
Zugelassene Hilfsmittel in den Klausuren des Faches Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
In den Vertiefungs-Klausuren sind als Hilfsmittel neben einem nicht programmierbaren Taschenrechner die jeweils gültigen (eigenen) Steuergesetze, -richtlinien und -erlasse, OECD-Musterabkommen sowie das HGB zugelassen.
In der ABWL-Klausur sind unkommentierte Steuergesetze, unkommentierte Steuerrichtlinien, unkommentierte HGB-Texte und ein nicht programmierbarer Taschenrechner als Hilfsmittel zugelassen. In der Diplom-Klausur sind ferner unkommentierte IFRS-Texte als Hilfsmittel zulässig.
Die Gesetzestexte unterliegen folgenden Auflagen:
Zulässig sind:
- Markierungen von Textpassagen mit Textmarker,
- Unterstreichungen,
- leere Klebezettel
Nicht zulässig sind:
- Handschriftliche Anmerkungen anderer Art, insbesondere:
- Paragraphenverweise,
- Zahlen und Buchstaben,
- Ausrufezeichen etc.
Bitte beachten Sie, dass auch auf den Klebezetteln keine Bezeichnung des jeweiligen Gesetzes/Paragraphen eingetragen werden darf.
Die Textsammlungen dürfen selbstverständlich keine zusätzlichen Einlagen (kleinkopierte Übersichten u. a.) enthalten. Während der Klausuren werden von den aufsichtsführenden Personen Stichprobenkontrollen durchgeführt. Zuwiderhandlungen führen zu sofortigem Ausschluss von der Prüfung.